Der E-Check

Entlasten Sie sich mit dem E-Check für ortveränderliche elektrische Betriebsmittel und Geräte vor haftungs- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen im Schadensfall

Ab sofort können wir Ihnen die Wiederholungsprüfung für alle ortveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Geräte in Ihrem Betrieb anbieten. Um Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von uns durch die zur Zeit neueste Technik prüfen. Die Protokolle werden gleich mit erstellt. Der Nachweis entbindet Sie von der Haftung bei einem Schaden! Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Stecker an eine Steckdose angeschlossen sind. 
 

Erläuterungen zum E-Check:


Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII)übernommen (§209 Abs. 1 Nr.1 SGB VII). Die Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift VBG4 (neu BGV A3 vorher BGV-A2) der Berufsgenossenschaften durchgeführt.

 


Hierzu gehören zum Beispiel:

Computer, Drucker, Scanner, elektrische Rechen- u. Schreibmaschinen, Lampen, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, elektrische Küchengeräte in Teeküchen und Kantinen, elektrische Kranken- Pflegebetten in Kliniken und Heimen

 

sowie elektrische Werkzeugmaschinen:

Bohrmaschinen, Schlagschrauber, Flexgeräte, Trennschleifer, Schleifböcke,

Schweißgeräte usw.

 

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