Der E-Check

Entlasten Sie sich mit dem
E-Check für ortveränderliche elektrische Betriebsmittel und Geräte vor
haftungs- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen im Schadensfall

Erläuterungen zum E-Check:
Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII)übernommen (§209 Abs. 1 Nr.1 SGB VII). Die Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift VBG4 (neu BGV A3 vorher BGV-A2) der Berufsgenossenschaften durchgeführt.
Hierzu gehören zum Beispiel:
Computer, Drucker, Scanner, elektrische Rechen- u. Schreibmaschinen, Lampen, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, elektrische Küchengeräte in Teeküchen und Kantinen, elektrische Kranken- Pflegebetten in Kliniken und Heimen
sowie elektrische Werkzeugmaschinen:
Bohrmaschinen, Schlagschrauber, Flexgeräte, Trennschleifer, Schleifböcke,
Schweißgeräte usw.
Zum Bestellformular
