Feuerwehrpläne

Feuerwehrplan
Feuerwehrpläne bestehen aus Objektplan (Übersichtsplan) und Einsatzplan (Detailplan). Objektpläne ermög- lichen der Feuerwehr eine Übersicht des Objektes und der angrenzenden Straßen und Gebäude. Der Einsatzplan besteht aus dem Grundriss des Objektes mit Eintragungen über besondere Gefahren im Objekt, Wasser- entnahmestellen und anderen für die Feuerwehr wichtige Informationen. Mit Hilfe der Einsatzpläne orientiert sich die Feuerwehr im Objekt und kann so gezielt einen Brand bekämpfen. Durch einen schnellen Löscherfolg wird die Brandausbreitung begrenzt und die Schadensumme gering gehalten. Für die Erstellung von Feuerwehrplänen gibt es DIN-Vorschriften und Regelungen der örtlichen Feuerwehren, welche eingehalten werden müssen.
In Flucht- und Rettungswegplänen sind der Verlauf der Fluchtwege sowie die Standorte der Feuerlöschmittel eingetragen. Die Pläne ermöglichen so das sofortige Auffinden von Feuerlöschmitteln und eine geordnete Evakuierung. Für Betriebe, Versammlungsstätten, Hotels und andere öffentliche Einrichtungen gibt es gesetzliche Regelungen, nach denen Flucht- und Rettungspläne vorgeschrieben sind. Fragen Sie uns, ob das auch für Sie zutrifft, sofern Sie noch keine Maßnahmen getroffen haben.

Alarmpläne beschreiben die betrieblichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen, um im Schadenfall die für den jeweiligen Unfall erforderlichen Maßnahmen und die Alarmierung der entsprechenden Verantwortlichen sicherzustellen.