Türfeststellanlagen & Fluchtwegsicherung

Gebäude sind durch Brandwände in Brandabschnitte eingeteilt. Die Brandabschnitte verhindern die Ausbreitung eines Feuers. Dies setzt voraus, dass Türen in Brandwänden immer geschlossen sind. Geschlossene Türen stören aber den Betriebsablauf und werden oft aufgehalten (Holzkeil). Derartig aufgehaltene Türen schließen im Brandfall allerdings erst, wenn der Holzkeil wegbrennt. Türfeststellanlagen halten Brandschutz- und rauchdichte Türen mittels Magneten auf.
Im Normalbetrieb ist ein ungehinderter Durchgang möglich, bei Feuer gibt der Magnet die Tür frei, und der Brandabschnitt wird geschlossen. Feuer und Rauch können sich nicht weiter ausbreiten. Fluchtwege bleiben frei, und die Schadensumme ist gering. Brandschutz- und Notausgangstüren auf Flucht- und Rettungswegen lassen sich durch den Einbau von Panikschlössern gegen unerlaubten Zutritt sichern. Der Betreiber hat eine monatliche Funktionsprobe vorzunehmen sowie die Verpflichtung, die Feststellanlagen jährlich durch ein Fachunternehmen warten zu lassen. Unsere Fachberater geben Ihnen hierzu gerne weitere Auskünfte.