Türfeststellanlagen & Fluchtwegsicherung
Gebäude sind durch Brandwände in Brandabschnitte
eingeteilt. Die Brandabschnitte verhindern die Ausbreitung eines
Feuers. Dies setzt voraus, dass Türen in Brandwänden immer geschlossen
sind. Geschlossene Türen stören aber den Betriebsablauf und
werden oft aufgehalten (Holzkeil). Derartig aufgehaltene Türen
schließen im Brandfall allerdings erst, wenn der Holzkeil wegbrennt.
Türfeststellanlagen halten Brandschutz- und rauchdichte Türen
mittels Magneten auf.
Im Normalbetrieb ist ein ungehinderter Durchgang möglich, bei
Feuer gibt der Magnet die Tür frei, und der Brandabschnitt wird
geschlossen. Feuer und Rauch können sich nicht weiter ausbreiten.
Fluchtwege bleiben frei, und die Schadensumme ist gering. Brandschutz- und Notausgangstüren auf Flucht- und Rettungswegen lassen sich durch den Einbau von Panikschlössern gegen unerlaubten Zutritt sichern. Der
Betreiber hat eine monatliche Funktionsprobe vorzunehmen sowie
die Verpflichtung, die Feststellanlagen jährlich durch ein Fachunternehmen
warten zu lassen. Unsere Fachberater geben Ihnen hierzu gerne
weitere Auskünfte.

